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Krankenfahrten

 

Alle folgenden Informationen haben wir nach bestem Wissen und aktuellem Stand recherchiert - Für Aktualität und Richtigkeit können wir jedoch keine Haftung übernehmen.

 

Genehmigung:

Bitte lassen Sie sich den Antrag auf Übernahme der Transportkosten im Vorfeld durch Ihre Krankenkasse genehmigen. Diese Genehmigung ist bei jeder Fahrt vorzuzeigen.

Ausnahme: Bei stationären Behandlungen ist in der Regel neben der ärztlichen Verordnung keine Genehmigung der Krankenkasse notwendig.

 

Gesetzlicher Eigenanteil:

Der gesetzliche Eigenanteil für Krankenfahrten beträgt

  • 10% des Fahrpreises
  • mindestens 5,00 €
  • höchstens 10,00 €

Lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen, damit Sie diese gesammelt bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen gegen Vorlage dieses Befreiungsausweises keinen Eigenanteil mehr bezahlen. Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig.

Fahrten zur ambulanten Behandlung:

(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulanten Behandlungen im Krankenhaus)

Für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3 - Auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis:

  • Bei Ihrer Krankenkasse beantragen Sie eine dauerhafte Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Die Genehmigung zeigen Sie bei jeder Fahrt vor.
  • Zusätzlich ist bei jeder Fahrt eine Verordnung durch den Arzt erforderlich.
  • Der gesetzliche Eigenanteil* ist bei jeder Fahrt im Taxi bar zu bezahlen, sofern keine Befreiung erteilt wurde.

 

Ambulante Operationen / Tagesklinik:

(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)

  • Eine ärztliche Verordnung ist bei jeder einzelnen Fahrt erforderlich.
  • Der gesetzliche Eigenanteil* ist bei der ersten und letzten Fahrt im Taxi bar zu bezahlen, sofern keine Befreiung erteilt wurde.

 

Dialysepatienten:

  • Es ist eine schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich.
  • Des Weiteren ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
  • Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.

 

Strahlen-/Chemotherapie:

  • Es ist eine schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich.
  • Des Weiteren ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:

  • Der gesetzliche Eigenanteil* ist bei der ersten und letzten Fahrt im Taxi bar zu bezahlen, sofern keine Befreiung erteilt wurde.
  • oder:
  • Der gesetzliche Eigenanteil* ist bei jeder Fahrt im Taxi bar zu bezahlen, sofern keine Befreiung erteilt wurde.

 

Fahrten zur stationären Behandlung:

Fahrten zu stationären Behandlungen (Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag.)

  • Es ist eine eine ärztliche Verordnung erforderlich.
  • Der gesetzliche Eigenanteil* ist im Taxi bar zu bezahlen, sofern keine Befreiung erteilt wurde.

 

Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaft, Krankenhaus:

(Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes)

  • Es ist eine eine ärztliche Verordnung oder eine Verordnung der Schule oder des Kindergartens erforderlich.
  • Es fällt kein Eigenanteil an.